Artikel: Barrierefreie Bahnsteige und Zuwegungen in Personenbahnhöfen
An rund 950 Stationen hat die Deutsche Bahn AG (DB) 2025 den Komfort für die Reisenden verbessert, dazu gehört auch die Barrierefreiheit. Pro Jahr baut die DB rund 150 Bahnsteige barrierefrei um. Auch 2025 hat die DB dieses Ziel erreicht. Fördermittel von Bund und Ländern unterstützen den barrierefreien Ausbau. Maßgebend unter den aktuellen Vorschriften des barrierefreien Bauens ist die EU-Verordnung „TSI PRM“ (1), auf deren Grundlage 2017 ein nationaler Umsetzungsplan für Deutschland entwickelt wurde (2). In der DB-Richtlinie 813 „Personenbahnhöfe planen und bauen“ für das Eisenbahnsystem wurden europäische und nationale Normen zum barrierefreien Bauen zusammengeführt und mit Vertretern der Behindertenverbände und dem Eisenbahnbundesamt in der begleitenden Arbeitsgruppe zu den Programmen zur Barrierefreiheit der Deutschen Bahn AG (4) abgestimmt.
Weitreichende Barrierefreiheit
In einem selbstverpflichtenden Programm zur Barrierefreiheit schreibt die DB solche Maßnahmen für alle Unternehmensbereiche fest, die das barrierefreie Reisen fördern. Aktuell setzt die DB ihre Vorhaben aus dem fünften Programm mit dem Zeithorizont 2025 bis 2030 um. Die InfraGO AG hat das Bewertungssystem „weitreichende Barrierefreiheit“ für bestehende Personenbahnhöfe entwickelt, um den Fortschritt messen und transparent darstellen zu können. (3)
Aus der EU-Verordnung „TSI PRM“ wurden sieben mobilitätseingeschränkte Kund:innengruppen abgleitet:
- Für die Kund:innengruppe Rollstuhlfahrer:innen und Menschen mit Gehbehinderungen sowie für die Kund:innengruppe Familien mit Kleinkindern, Kinderwagen und/oder Gepäck sowie kleinwüchsige Menschen sind 67 Prozent der Bahnsteige barrierefrei zugänglich. Davon profitieren bereits 89 Prozent der Reisenden.
- Für Menschen mit Sehbehinderungen sind 56 Prozent der Bahnsteige und für blinde Menschen 57 Prozent der Bahnsteige weitreichend barrierefrei. Über 61 Prozent der Reisenden profitieren davon.
- Für gehörlose Menschen und Menschen mit Hörbehinderung liegt die Zahl der weitreichend barrierefreien Bahnsteige bei 97 Prozent.
- 96 Prozent der Bahnsteige sind für Reisende mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit weitreichend barrierefrei.
Zudem wurden elf Ausstattungsmerkmale abgeleitet, die für die barrierefreie Zugänglichkeit zu den Personenbahnhöfen elementar notwendig sind. Dies beides erfolgte in Abstimmung mit Vertreter:innen, die vom Deutschen Behindertenrat benannt wurden und für die programmbegleitende Arbeitsgruppe tätig sind.
Welche elf Ausstattungsmerkmale zu dem oben unter „Weitreichende Barrierefreiheit" genannten Bewertungssystem genau gehören, welche der genannten Kund:innengruppen diese als elementar notwendige Zugangsvoraussetzung benötigen und welcher Ausstattungsgrad (Stand 30.11.2025) an den Bahnsteigen der DB InfraGO AG erreicht ist, lesen Sie nachfolgend.
Was gehört alles zur Barrierefreiheit am Bahnhof?
Entwicklung der Barrierefreiheit
Zahlreiche Baumaßnahmen pro Jahr verbessern stetig die Barrierefreiheit an Bahnhöfen. Seit 2010 ist zum Beispiel die Zahl der stufenfreien Bahnsteige von 78 Prozent auf 89 Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum hat die DB über 1.900 Bahnsteige auf eine Höhe von mindestens 55 cm erhöht, das ist eine Steigerung von mehr als 20 Prozent. Die Zahl der Bahnsteige mit taktilem Blindenleitstreifen hat sich seit 2010 sogar um 31 Prozent erhöht:
Heute können sich blinde und sehbehinderte Reisende an rund 68 Prozent der Bahnsteige mit Hilfe eines taktilen Blindenleitstreifens orientieren. Die Ausstattung mit taktilen Handlaufschildern hat die DB allein innerhalb der letzten fünf Jahre um rund 72 Prozent gesteigert. Der Ausbau geht kontinuierlich weiter.
Mehr Informationen und Unterstützung für Reisende
Mobilitätseingeschränkte Reisende können nach Voranmeldung kostenlos Hilfeleistungen des Mobilitätsservices beim Ein- und Ausstieg in Anspruch nehmen.
Mitarbeitende der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) helfen auch bei der Planung und Durchführung einer Reise. Die DB Mobilitätsservice-Zentrale kann telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Anmeldeformular kontaktiert werden. Alle Infos und Kontaktdaten finden Sie auf www.bahn.de unter dem Menüpunkt „Barrierefreies Reisen“.
Die Website www.bahnhof.de bietet viele Reiseinformationen über alle Bahnhöfe, wie die Bahnhofstafel mit einer Übersicht aller an- und abfahrenden Züge. Besonders hilfreich für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen sind ausführliche Informationen zur Bahnhofsausstattung. Hier erfahren Interessierte zum Beispiel, ob ein Aufzug funktioniert oder ob der Bahnsteig einen stufenlosen Zugang besitzt. Darüber hinaus gibt es Kontaktinformationen und Servicezeiten von zentralen Anlaufstellen am Bahnhof.
Auf www.bahnhof.de können Reisende auch Kontakt zur Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) aufnehmen, um beispielsweise eine Hilfeleistung für ihre Reise anzumelden.
(1) Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) des Eisenbahnsystems der Union für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (engl. persons with disabilities and persons with reduced mobility (PRM)); und nachgeordnete nationale Regelwerke (z.B. DB Ril 813, DIN 18040): https://www.eisenbahn-cert.de/DE/Informationen/TSI/TSI_PRM/tsi_prm_node.html
(2) https://transport.ec.europa.eu/system/files/2018-03/nip-prm-tsi-germany.pdf
(3) Das Bewertungssystem zur weitreichenden Barrierefreiheit wurde in das Qualitätskennzahlensystem der aktuellen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LUFV III) zwischen Bund und Bahn aufgenommen. Der Fortschritt wird ab 2020 in den Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichten nachgehalten: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/LuFV/lufv_node.html
(4) https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/barrierefrei/programme-db